Kleiderordnung

Oft stellt sich die Frage nach der Westerhäuser Schützenkleidung.

Was darf getragen werden? Wann wird was getragen? 

Woher bekommt man es? 

Antworten gibt es hier und wir zeigen wie das Ganze aussieht

Schützentracht für Damen, Herren und Jugend

Auszüge aus der Kleiderordnung:


Die vollständige Schützentracht der Schützenbrüder besteht aus:

  • aus einem dunkelbraunen Sakko mit drei dunkelbraun abgesetzten Taschen und schwarzem Kragen;
  • schwarzem Schützenhut (Modell Graf Lamberg), schwarzer Wollfilz, schwarzer Einfaß mit 4- fach dicke schwarzer Kordel
  • am Hut befestigt eine Hahnenschlappe – Schützenfeder mit Federn + Flaum,
  • auf dem Unterteil des Kragens beiderseitig Eichenlaub klein 3cm, 2-blättrig mit einer Eichel, silberfarbig, dessen Ausschnitt nach innen zeigt
  • dunkelgrüne Krawatte mit aufgesticktes Schützensymbol oder Emblem des Landesschützenverbandes Sachsen - Anhalt.
  • Herrenhemd weiß, wenn gewünscht mit Kragenstickerei.
  • lange Herrenhose, schwarz;
  • schwarze Strümpfe
  • Herren Lederhalbschuhe und Sohle schwarz (keine Turnschuhe, Sandalen oder ähnliches!
  • *Schlechtwetterschutz -> schwarze Regenschirme, einheitlich und passend

Die vollständige Schützentracht der Schützenschwestern.

 

Für die Schützentracht der Schützenschwestern gelten die gleichen

Orientierungen, wie die genannten, jedoch mit folgenden Änderungen:

 

  • Damenjacke mit Knopfleiste auf der linken Seite
  • Damenblusen mit oder ohne Kragenstickerei und linker Knopfleiste
  • lange Damenhose schwarz
  • es kann eine kleine schwarze Handtasche getragen werden,
  • Damenhalbschuh und Sohle schwarz

„Der Damen-Schützenhut wurde nach Beschluss abgeschafft!“

 

Die vollständige Schützentracht der Jungschützen.

 

Für die Schützentracht der Jungschützen gelten die gleichen Orientierungen.

 

Kinder, Jugendliche, Anwärter und Mitglieder, die noch keine Schützentracht besitzen, sollten, wenn sie an den genannten Veranstaltungen teilnehmen, ein weißes Oberhemd / Bluse, eine schwarze Hose, dunkelgrüne Krawatte, schwarze Strümpfe und passende schwarze Schuhe (siehe Schützenbrüder / Schützenschwester) tragen.

 

 

 

Bei diesen Anlässen tragen wir immer unsere Tracht:

  • festliche Veranstaltungen der Schützengesellschaft;
  • dem Schützenfest (siehe Sonderregelung, Ausnahmen und Anzugserleichterung);
  • den Jahreshauptversammlungen;
  • bei geschlossenem Auftreten der Schützengesellschaft, z. B. Umzügen u.a.;
  • Landes – und Kreisschützentagen, Tagungen;
  • festlichen Veranstaltungen anderer Schützengesellschaften/- Vereinen;
  • auf besondere Festlegung des Vorstandes;
  • bei einer Abordnung (mind. zwei Mitglieder) anlässlich:

- des 50-, 60-, 70-, 80-jährigen(usw.) Jubiläums,

- einer Hochzeit

- Silberhochzeit, goldene Hochzeit

und insbesondere bei allen offiziellen Anlässen ist das Tragen der Tracht eine traditionelle Pflicht.

 

Bei Kondolenz besuchen und Beerdigungen wird eine schwarze Krawatte getragen.

Mitgliederversammlungen

 

Bei der monatl. Mitgliederversammlungen und Vorstandsversammlung wird zivile Kleidung getragen.

Öffentliche Pokalschießen, Vereinsinterne Pokalschießen und sportlichen Veranstaltungen

Bei sportlichen Veranstaltungen, bei denen die Schützengesellschaft Ausrichter der Veranstaltung ist, wird zu der schwarzen Hose das sandfarbene Poloshirt (übergangsweise das weiße Poloshirt!) der Schützengesellschaft mit der Aufschrift „Schützengesellschaft Westerhausen von 1815 e.V. getragen.

 

Bei sportlichen Veranstaltungen, bei denen sich die Schützengesellschaft beteiligt (außer dem Veranstalter legt eine andere Kleiderordnung in der Ausschreibung bzw. Einladung fest!), wird zu den zivilen Sachen das sandfarbene Poloshirt (übergangsweise das weiße Poloshirt!) der Schützengesellschaft mit der Aufschrift „Schützengesellschaft Westerhausen von 1815 e.V. getragen.

Sonderregelung Volks.- und Schützenfest

 

 Grundsätzlich tragen die Mitglieder:

 · zum Volks-. und Schützenfest,

 · zum Abholen und Einbringen der Schützenkönige,

 · während der Dienstzeit

 die komplette Schützentracht

 

Zivile Kleidung kann:

 · außerhalb der Dienstzeiten,

 · nach Einbringen der Schützenkönige,

· am Frühschoppen Sonntag u. Montag

 getragen werden.

 

Ausführliche Festlegungen in der Kleiderordnung.